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126_1977 AT

126. Verordnung: Anordnung statistischer Erhebungen in nichtlandwirtschaftlichen Bereichen (nichtlandwirtschaftliche Bereichszählungen 1976)

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 126. Verordnung: Anordnung statistischer Erhebungen in nichtlandwirtschaftlichen Bereichen (nichtlandwirtschaftliche Bereichszählungen 1976)

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes

1965, BGBl. Nr. 91, wird verordnet

§ 1. Über das Wirtschaftsjahr 1976 (Berichtsjahr)

sind in den nachstehenden Wirtschaftsklassen

statistische Erhebungen durchzuführen

1. Großhandel,

2. Einzelhandel,

3. Lagerung und Aufbewahrung,

4. Beherbergungs- und Gaststättenwesen,

5. Straßenverkehr,

6. Eisenbahn- und Seilbahnverkehr,

7. Schiffahrt,

8. Luftverkehr,

9. Transport in Rohrleitungen, Spedition und

übrige Hilfsdienste,

10. Nachrichtenübermittlung,

11. Geld- und Kreditwesen,

12. Privatversicherung,

13. Realitätenwesen, Rechts- und Wirtschaftsdienste,

14. Körperpflege und Reinigung, Bestattungswesen,

15. Kunst, Unterhaltung und Sport,

16. Gesundheits- und Fürsorgewesen,

17. Unterrichts- und Forschungswesen.

§ 2. (1) Meldepflichtig sind alle Betriebe, die

eine den im § 1 genannten Wirtschaftsklassen zuzuordnende

Tätigkeit selbständig, regelmäßig und

in der Absicht zur Erzielung eines Ertrages oder

sonstigen wirtschaftlichen Vorteiles betreiben.

Von der Meldepflicht ausgenommen sind alle

Ärzte, Dentisten, Hebammen, Notare, Patentanwälte,

Rechtsanwälte, Tierärzte, Verteidiger in

Strafsachen, Wirtschaftstreuhänder und Ziviltechniker.

(2) Betriebe der Gebietskörperschaften und der

öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind meldepflichtig,

soweit sie eine den im § 1 genannten

Wirtschaftsklassen zuzuordnende Tätigkeit ausüben.

(3) Auf Betriebe, die den im § 1 2. 13 bis 17

genannten Wirtschaftsklassen zuzuordnen sind,

haben sich die Erhebungen nur zu beziehen,

wenn es sich nicht um Betriebe handelt, die der

Sektion Gewerbe der Bundeskammer der gewerblichen

Wirtschaft angehören.

(4) Das Österreichische Statistische Zentralamt

hat allen meldepflichtigen Betrieben einen Fragebogen

zu übermitteln.

(5) Erhebungseinheit, für welche die Meldung

zu erstatten ist, ist der Betrieb.

§ 3. Als Betrieb im Sinne dieser Verordnung

ist jede örtliche oder in der Kostenrechnung getrennte,

mit einer den im § 1 genannten Wirtschaftsklassen

zuzuordnenden Tätigkeit befaßte

Einheit anzusehen. Besteht für örtlich getrennte

Einheiten keine eigene Kostenrechnung, so gilt

die Gesamtheit der in der Kostenrechnung vereinigten

Einheiten als Betrieb.

§ 4. (1) Bei der über das Wirtschaftsjahr 1976

(Berichtsjahr) durchzuführenden Erhebung sind

in den einzelnen Wirtschaftsbereichen die aus

Abs. 2 bis 7 ersichtlichen Merkmale zu erfassen,

wobei für Bestandsdaten der 31. Dezember 1976

als Stichtag gilt, soweit im Abs. 3 nichts anderes

vorgesehen ist.

(2) Handel, Lagerung

1. Name, Standort, Art und Einrichtungen des

Betriebes;

2. Name, Standort und Rechtsform des Unternehmens,

dem der Betrieb angehört;

3. gesetzliche Interessenvetretung;

4. Zahl der Beschäftigten, gegliedert nach

a) ausländischen Arbeitskräften,

b) Geschlecht und Stellung im Betrieb,

c) Zahl der unselbständig Beschäftigten zu

jedem Monatsende des Berichtsjahres;

5. Erlöse und Erträge (Jahresumsatz), gegliedert

nach

a) Erlösen im Großhandel,

b) Erlösen im Einzelhandel,

c) Provisionserlösen aus Handelsvermittlung

und Kommission,

d) Erlösen aus selbst hergestellten und bearbeiteten

Waren (auch Reparaturen, Installationen,

Montagen),

e) Erlösen aus durchgeführten Lohnarbeiten,

f) Erlösen und. Erträgen aus sonstigen Leistungen,

g) Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten

Anlagegütern (auch Grundstücke und

Gebäude),

h) sonstigen Erträgen (Zinsen- und Skontierträge,

Beteiligungserträge usw.);

6. Betriebsaufwand, gegliedert nach

a) Bruttogehältern der Angestellten,

b) Bruttolöhnen der Arbeiter,

c) Bruttoentschädigungen der Lehrlinge,

d) gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers

zur Sozialversicherung,

e) sonstigem Personalaufwand,

f) Bezug von Handelswaren,

g) Bezug von Material zur Be- und Verarbeitung,

h) Aufwand für vergebene Lohnarbeiten,

i) Bezug von Brenn- und Treibstoffen in

festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand

sowie von elektrischer Energie

(Menge und Wert),

k) Mieten,

l) Zinsen für Fremdkapital,

m) Ausgangsfrachten,

n) sonstigem Betriebsaufwand;

7. Lagerbestand zum Ende des Vorjahres und

zum Ende des Berichtsjahres, gegliedert nach

a) Handelswaren,

b) Roh-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten,

c) Brenn- und Treibstoffen,

d) Fertigwaren aus eigener Produktion;

8. Wert und Gliederung der Investitionen;

9. Wert und Gliederung der normalen und vorzeitigen

Abschreibungen;

10. Umsatzsteuer, absetzbare Vorsteuern.

(3) Beherbergungs- und Gaststättenwesen

1. Name und Standort des Betriebes;

2. Art und Ausstattung des Betriebes am

31. August 1976;

3. Name, Standort und Rechtsform des Unternehmens,

dem der Betrieb angehört;

4. gesetzliche Interessenvertretung;

5. Zahl der Beschäftigten am 31. August 1976

(bei Betrieben, die nur während der Wintersaison

geöffnet sind, am 31. Dezember 1976),

gegliedert nach

a) ausländischen Arbeitskräften,

b) Geschlecht und Stellung im Betrieb,

c) Zahl der unselbständig Beschäftigten zu

jedem Monatsende des Berichtsjahres;

6. Erlöse und Erträge (Jahresumsatz), gegliedert

nach

a) Erlösen aus Beherbergung,

b) Erlösen aus Verkauf bzw. Verabreichung

von Speisen und Getränken, davon getränkesteuerpflichtige

Erlöse,

c) Handelswarenerlösen,

d) Erlösen und Erträgen aus sonstigen Leistungen,

e) Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten

Anlagegütern (auch Grundstücke und

Gebäude),

f) sonstigen Erträgen (Zinsen- und Skontierträge,

Beteiligungserträge usw.);

7. Betriebsaufwand, gegliedert nach

a) Bruttogehältern der Angestellten,

b) Bruttolöhnen der Arbeiter,

c) Bruttoentschädigungen der Lehrlinge,

d) gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers

zur Sozialversicherung,

e) sonstigem Personalaufwand,

f) Bezug von Waren für die eigene Weiterverarbeitung

oder Verabreichung im Betrieb,

g) Bezug von Handelswaren,

h) Bezug von Brenn- und Treibstoffen in

festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand

sowie von elektrischer Energie

(Menge und Wert),

i) Mieten,

k) Zinsen für Fremdkapital,

1) sonstigem Betriebsaufwand;

8. Lagerbestand zum Ende des Vorjahres und

zum Ende des Berichtsjahres;

9. Wert und Gliederung der Investitionen;

10. Wert und Gliederung der normalen und vorzeitigen

Abschreibungen;

11. Umsatzsteuer, absetzbare Vorsteuern.

(4) Verkehr, Nachrichtenübermittlung

1. Name, Standort, Art und Einrichtungen des

Betriebes;

2. Name, Standort und Rechtsform des Unternehmens,

dem der Betrieb angehört;

3. gesetzliche Interessenvertretung;

4. Zahl der Beschäftigten, gegliedert nach

a) ausländischen Arbeitskräften,

b) Geschlecht und Stellung im Betrieb,

c) Zahl der unselbständig Beschäftigten zu

jedem Monatsende des Berichtsjahres;

5. Erlöse und Erträge (Jahresumsatz), gegliedert

nach

a) Erlösen aus Verkehrsleistungen,

b) Handelswarenerlösen,

c) Provisionserlösen aus Vermittlung und

Kommission,

d) Erträgen aus der Aktivierung von Eigenleistungen,

e) Erlösen und Erträgen aus sonstigen Leistungen,

f) Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten

Anlagegütern (auch Grundstücke und

Gebäude),

g) sonstigen Erträgen (Zinsen- und Skontierträge,

Beteiligungserträge usw.);

6. Betriebsaufwand, gegliedert nach

a) Bruttogehältern der Angestellten,

b) Bruttolöhnen der Arbeiter,

c) Buttoentschädigungen der Lehrlinge,

d) gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers

zur Sozialversicherung,

e) sonstigem Personalaufwand,

f) Bezug von Material zur Be- und Verarbeitung,

g) Bezug von Handelswaren,

h) Aufwand für Transportleistungen bzw.

sonstige Leistungen durch Dritte,

i) Aufwand für. vergebene Reparaturarbeiten,

k) Bezug von Brenn- und Treibstoffen in

festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand

sowie von elektrischer Energie

(Menge und Wert),

l) Mieten,

m) Zinsen für Fremdkapital,

n) sonstigem Betriebsaufwand;

7. Lagerbestand zum Ende des Vorjahres und

zum Ende des Berichtsjahres;

8. Bestand an Kraftfahrzeugen und Anhängern

zum Ende des Berichtsjahres, gegliedert nach

a) Fahrzeugarten,

b) Nutzlast der Lastkraftwagen,

c) Nutzlast der Anhänger;

9. Wert und Gliederung der Investitionen;

10. Wert und Gliederung der normalen und vorzeitigen

Abschreibungen;.

11. Umsatzsteuer, absetzbare Vorsteuern.

(5) Geld- und Kreditwesen

1. Name, Standort, Art und Einrichtungen des

Betriebes;

2. Name, Standort und Rechtsform des Unternehmens,

dem der Betrieb angehört;

3. gesetzliche Interessenvertretung;

4. Zahl der Beschäftigten, gegliedert nach

a) ausländischen Arbeitskräften,

b) Geschlecht und Stellung im Betrieb,

c) Zahl der unselbständig Beschäftigten zu

jedem Monatsende des Berichtsjahres;

5. Bruttoerträge (vor jeder Saldierung), gegliedert

nach

a) Gewinnvorträgen,

b) Zinsen, Diskonten u. dgl.,

c) Provisionen, Spesen, Gebühren u. dgl.,

d) Erträgen aus Wertpapieren und Beteiligungen,

e) außerordentlichen Erträgen,

f) Erträgen aus dem Verkauf von Anlagegütern

(auch Grundstücke und Gebäude),

g) Erträgen aus sonstigen Vermögensanlagen,

h) sonstigen Erträgen;

6. Betriebsaufwand, gegliedert nach

a) Bruttogehältern der Angestellten,

b) Bruttolöhnen der Arbeiter,

c) Bruttoentschädigungen der Lehrlinge,

d) gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers

zur Sozialversicherung,

e) sonstigem Personalaufwand,

f) Aufwendungen für Zinsen,

g) Aufwendungen für Provisionen und Spesen,

h) Bezug von Brenn- und Treibstoffen in

festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand

sowie von elektrischer Energie

(Menge und Wert),

i) Mieten,

k) außerordentlichem Aufwand,

1) sonstigem Betriebsaufwand;

7. Wert und Gliederung der Investitionen;

8. Wert und Gliederung der normalen und vorzeitigen

Abschreibungen;

9. Umsatzsteuer, absetzbare Vorsteuern.

(6) Privatversicherung

1. Name, Standort, Art und Einrichtungen des

Betriebes;

2. Name, Standort und Rechtsform des Unternehmens,

dem der Betrieb angehört;

3. gesetzliche Interessenvertretung;

4. Zahl der Beschäftigten, gegliedert nach

a) ausländischen Arbeitskräften,

h) Geschlecht und Stellung im Betrieb,

c) Zahl der unselbständig Beschäftigten zu

jedem Monatsende des Berichtsjahres;

5. Bruttoerträge und Bruttoerlöse, gegliedert

nach

a) Bruttoprämieneinnahmen aus dem direkten

Geschäft,

b) Prämienüberträgen,

c) Erträgen und Gewinnen aus Vermögensanlagen,

d) Kursgewinnen (-verlusten),

e) Versicherungssteuer,

f) Feuerschutzsteuer,

g) Nebenleistungen,

h) Einnahmen aus der aktiven Rückversicherung,

netto,

i) sonstigen ordentlichen Einnahmen,

k) Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten

Anlagegütern (auch Grundstücke und

Gebäude),

l) außerordentlichen Erträgen,

m) sonstigen Erträgen (Zinsen- und Skontierträge,

Beteiligungserträge usw.);

6. Betriebsaufwand, gegliedert nach

a) Bruttogehältern der Angestellten,

b) Bruttolöhnen der Arbeiter,

c) Bruttoentschädigungen der Lehrlinge,

d) gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers

zur Sozialversicherung,

e) sonstigem Personalaufwand,

f) Zuwachs der Rückstellungen für schwebende

Versicherungsleistungen,

g) Schadenszahlungen,

h) Rückkäufen,

i) Prämienrückerstattungen,

k) Zuwachs der Rückstellungen für Gewinnbeteiligungen,

l) Zuwachs der Deckungsreserve (Leben),

m) Ausgaben für passive Rückversicherung,

netto,

n) Bezug von Brenn- und Treibstoffen in

festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand,

sowie von elektrischer Energie

(Menge und Wert),.

o) Mieten,

p) außerordentlichem Aufwand,

r) sonstigem Betriebsaufwand;

7. Wert und Gliederung der Investitionen;

8. Wert und Gliederung der normalen und

vorzeitigen Abschreibung;

9. Umsatzsteuer, absetzbare Vorsteuern.

(7) Sonstige wirtschaftliche Tätigkeiten

1. Name, Standort, Art und Einrichtungen des

Betriebes;

2. Name, Standort und Rechtsform des Unternehmens,

dem der Betrieb angehört;

3. gesetzliche Interessenvertretung;

4. Zahl der Beschäftigten, gegliedert nach

a) ausländischen Arbeitskräften,

b) Geschlecht und Stellung im Betrieb,

c) Zahl der unselbständig Beschäftigten zu

jedem Monatsende des Berichtsjahres;

5. Erlöse und Erträge (Jahresumsatz), gegliedert

nach

a) Erlösen aus eigenen Leistungen,

b) Handelswarenerlösen,

c) Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten

Anlagegütern (auch Grundstücke und

Gebäude),

d) sonstigen Erträgen (Zinsen- und Skontierträge,

Beteiligungserträge usw.);

6. Betriebsaufwand, gegliedert nach

a) Bruttogehältern der Angestellte,

b) Bruttolöhnen der Arbeiter,

c) Bruttoentschädigungen der Lehrlinge,

d) gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers

zur Sozialversicherung,

e) sonstigem Personalaufwand,

f) Bezug von Material zur Be- und Verarbeitung,

g) Bezug von Handelswaren,

h) Bezug von Brenn- und Treibstoffen in

festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand

sowie von elektrischer Energie

(Menge und Wert),

i) Mieten,

k) Zinsen für Fremdkapital,

l) sonstigem Betriebsaufwand;

7. Wert und Gliederung der Investitionen;

8. Umsatzsteuer, absetzbare Vorsteuern.

§ 5. Die Durchführung der Erhebung obliegt

dem Österreichischen Statistischen Zentralamt.

§ 6. Die Inhaber oder verantwortlichen Leiter

der im § 2 genannten Betriebe sind verpflichtet,

die Jahresberichte 1976 sorgfältig ausgefüllt und

firmenmäßig gezeichnet bis zum 30. September

1977 an das Österreichische Statistische Zentralamt;

einzusenden.

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