126. Verordnung: Anordnung statistischer Erhebungen in nichtlandwirtschaftlichen Bereichen (nichtlandwirtschaftliche Bereichszählungen 1976)
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes
1965, BGBl. Nr. 91, wird verordnet
§ 1. Über das Wirtschaftsjahr 1976 (Berichtsjahr)
sind in den nachstehenden Wirtschaftsklassen
statistische Erhebungen durchzuführen
1. Großhandel,
2. Einzelhandel,
3. Lagerung und Aufbewahrung,
4. Beherbergungs- und Gaststättenwesen,
5. Straßenverkehr,
6. Eisenbahn- und Seilbahnverkehr,
7. Schiffahrt,
8. Luftverkehr,
9. Transport in Rohrleitungen, Spedition und
übrige Hilfsdienste,
10. Nachrichtenübermittlung,
11. Geld- und Kreditwesen,
12. Privatversicherung,
13. Realitätenwesen, Rechts- und Wirtschaftsdienste,
14. Körperpflege und Reinigung, Bestattungswesen,
15. Kunst, Unterhaltung und Sport,
16. Gesundheits- und Fürsorgewesen,
17. Unterrichts- und Forschungswesen.
§ 2. (1) Meldepflichtig sind alle Betriebe, die
eine den im § 1 genannten Wirtschaftsklassen zuzuordnende
Tätigkeit selbständig, regelmäßig und
in der Absicht zur Erzielung eines Ertrages oder
sonstigen wirtschaftlichen Vorteiles betreiben.
Von der Meldepflicht ausgenommen sind alle
Ärzte, Dentisten, Hebammen, Notare, Patentanwälte,
Rechtsanwälte, Tierärzte, Verteidiger in
Strafsachen, Wirtschaftstreuhänder und Ziviltechniker.
(2) Betriebe der Gebietskörperschaften und der
öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind meldepflichtig,
soweit sie eine den im § 1 genannten
Wirtschaftsklassen zuzuordnende Tätigkeit ausüben.
(3) Auf Betriebe, die den im § 1 2. 13 bis 17
genannten Wirtschaftsklassen zuzuordnen sind,
haben sich die Erhebungen nur zu beziehen,
wenn es sich nicht um Betriebe handelt, die der
Sektion Gewerbe der Bundeskammer der gewerblichen
Wirtschaft angehören.
(4) Das Österreichische Statistische Zentralamt
hat allen meldepflichtigen Betrieben einen Fragebogen
zu übermitteln.
(5) Erhebungseinheit, für welche die Meldung
zu erstatten ist, ist der Betrieb.
§ 3. Als Betrieb im Sinne dieser Verordnung
ist jede örtliche oder in der Kostenrechnung getrennte,
mit einer den im § 1 genannten Wirtschaftsklassen
zuzuordnenden Tätigkeit befaßte
Einheit anzusehen. Besteht für örtlich getrennte
Einheiten keine eigene Kostenrechnung, so gilt
die Gesamtheit der in der Kostenrechnung vereinigten
Einheiten als Betrieb.
§ 4. (1) Bei der über das Wirtschaftsjahr 1976
(Berichtsjahr) durchzuführenden Erhebung sind
in den einzelnen Wirtschaftsbereichen die aus
Abs. 2 bis 7 ersichtlichen Merkmale zu erfassen,
wobei für Bestandsdaten der 31. Dezember 1976
als Stichtag gilt, soweit im Abs. 3 nichts anderes
vorgesehen ist.
(2) Handel, Lagerung
1. Name, Standort, Art und Einrichtungen des
Betriebes;
2. Name, Standort und Rechtsform des Unternehmens,
dem der Betrieb angehört;
3. gesetzliche Interessenvetretung;
4. Zahl der Beschäftigten, gegliedert nach
a) ausländischen Arbeitskräften,
b) Geschlecht und Stellung im Betrieb,
c) Zahl der unselbständig Beschäftigten zu
jedem Monatsende des Berichtsjahres;
5. Erlöse und Erträge (Jahresumsatz), gegliedert
nach
a) Erlösen im Großhandel,
b) Erlösen im Einzelhandel,
c) Provisionserlösen aus Handelsvermittlung
und Kommission,
d) Erlösen aus selbst hergestellten und bearbeiteten
Waren (auch Reparaturen, Installationen,
Montagen),
e) Erlösen aus durchgeführten Lohnarbeiten,
f) Erlösen und. Erträgen aus sonstigen Leistungen,
g) Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten
Anlagegütern (auch Grundstücke und
Gebäude),
h) sonstigen Erträgen (Zinsen- und Skontierträge,
Beteiligungserträge usw.);
6. Betriebsaufwand, gegliedert nach
a) Bruttogehältern der Angestellten,
b) Bruttolöhnen der Arbeiter,
c) Bruttoentschädigungen der Lehrlinge,
d) gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers
zur Sozialversicherung,
e) sonstigem Personalaufwand,
f) Bezug von Handelswaren,
g) Bezug von Material zur Be- und Verarbeitung,
h) Aufwand für vergebene Lohnarbeiten,
i) Bezug von Brenn- und Treibstoffen in
festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand
sowie von elektrischer Energie
(Menge und Wert),
k) Mieten,
l) Zinsen für Fremdkapital,
m) Ausgangsfrachten,
n) sonstigem Betriebsaufwand;
7. Lagerbestand zum Ende des Vorjahres und
zum Ende des Berichtsjahres, gegliedert nach
a) Handelswaren,
b) Roh-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten,
c) Brenn- und Treibstoffen,
d) Fertigwaren aus eigener Produktion;
8. Wert und Gliederung der Investitionen;
9. Wert und Gliederung der normalen und vorzeitigen
Abschreibungen;
10. Umsatzsteuer, absetzbare Vorsteuern.
(3) Beherbergungs- und Gaststättenwesen
1. Name und Standort des Betriebes;
2. Art und Ausstattung des Betriebes am
31. August 1976;
3. Name, Standort und Rechtsform des Unternehmens,
dem der Betrieb angehört;
4. gesetzliche Interessenvertretung;
5. Zahl der Beschäftigten am 31. August 1976
(bei Betrieben, die nur während der Wintersaison
geöffnet sind, am 31. Dezember 1976),
gegliedert nach
a) ausländischen Arbeitskräften,
b) Geschlecht und Stellung im Betrieb,
c) Zahl der unselbständig Beschäftigten zu
jedem Monatsende des Berichtsjahres;
6. Erlöse und Erträge (Jahresumsatz), gegliedert
nach
a) Erlösen aus Beherbergung,
b) Erlösen aus Verkauf bzw. Verabreichung
von Speisen und Getränken, davon getränkesteuerpflichtige
Erlöse,
c) Handelswarenerlösen,
d) Erlösen und Erträgen aus sonstigen Leistungen,
e) Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten
Anlagegütern (auch Grundstücke und
Gebäude),
f) sonstigen Erträgen (Zinsen- und Skontierträge,
Beteiligungserträge usw.);
7. Betriebsaufwand, gegliedert nach
a) Bruttogehältern der Angestellten,
b) Bruttolöhnen der Arbeiter,
c) Bruttoentschädigungen der Lehrlinge,
d) gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers
zur Sozialversicherung,
e) sonstigem Personalaufwand,
f) Bezug von Waren für die eigene Weiterverarbeitung
oder Verabreichung im Betrieb,
g) Bezug von Handelswaren,
h) Bezug von Brenn- und Treibstoffen in
festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand
sowie von elektrischer Energie
(Menge und Wert),
i) Mieten,
k) Zinsen für Fremdkapital,
1) sonstigem Betriebsaufwand;
8. Lagerbestand zum Ende des Vorjahres und
zum Ende des Berichtsjahres;
9. Wert und Gliederung der Investitionen;
10. Wert und Gliederung der normalen und vorzeitigen
Abschreibungen;
11. Umsatzsteuer, absetzbare Vorsteuern.
(4) Verkehr, Nachrichtenübermittlung
1. Name, Standort, Art und Einrichtungen des
Betriebes;
2. Name, Standort und Rechtsform des Unternehmens,
dem der Betrieb angehört;
3. gesetzliche Interessenvertretung;
4. Zahl der Beschäftigten, gegliedert nach
a) ausländischen Arbeitskräften,
b) Geschlecht und Stellung im Betrieb,
c) Zahl der unselbständig Beschäftigten zu
jedem Monatsende des Berichtsjahres;
5. Erlöse und Erträge (Jahresumsatz), gegliedert
nach
a) Erlösen aus Verkehrsleistungen,
b) Handelswarenerlösen,
c) Provisionserlösen aus Vermittlung und
Kommission,
d) Erträgen aus der Aktivierung von Eigenleistungen,
e) Erlösen und Erträgen aus sonstigen Leistungen,
f) Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten
Anlagegütern (auch Grundstücke und
Gebäude),
g) sonstigen Erträgen (Zinsen- und Skontierträge,
Beteiligungserträge usw.);
6. Betriebsaufwand, gegliedert nach
a) Bruttogehältern der Angestellten,
b) Bruttolöhnen der Arbeiter,
c) Buttoentschädigungen der Lehrlinge,
d) gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers
zur Sozialversicherung,
e) sonstigem Personalaufwand,
f) Bezug von Material zur Be- und Verarbeitung,
g) Bezug von Handelswaren,
h) Aufwand für Transportleistungen bzw.
sonstige Leistungen durch Dritte,
i) Aufwand für. vergebene Reparaturarbeiten,
k) Bezug von Brenn- und Treibstoffen in
festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand
sowie von elektrischer Energie
(Menge und Wert),
l) Mieten,
m) Zinsen für Fremdkapital,
n) sonstigem Betriebsaufwand;
7. Lagerbestand zum Ende des Vorjahres und
zum Ende des Berichtsjahres;
8. Bestand an Kraftfahrzeugen und Anhängern
zum Ende des Berichtsjahres, gegliedert nach
a) Fahrzeugarten,
b) Nutzlast der Lastkraftwagen,
c) Nutzlast der Anhänger;
9. Wert und Gliederung der Investitionen;
10. Wert und Gliederung der normalen und vorzeitigen
Abschreibungen;.
11. Umsatzsteuer, absetzbare Vorsteuern.
(5) Geld- und Kreditwesen
1. Name, Standort, Art und Einrichtungen des
Betriebes;
2. Name, Standort und Rechtsform des Unternehmens,
dem der Betrieb angehört;
3. gesetzliche Interessenvertretung;
4. Zahl der Beschäftigten, gegliedert nach
a) ausländischen Arbeitskräften,
b) Geschlecht und Stellung im Betrieb,
c) Zahl der unselbständig Beschäftigten zu
jedem Monatsende des Berichtsjahres;
5. Bruttoerträge (vor jeder Saldierung), gegliedert
nach
a) Gewinnvorträgen,
b) Zinsen, Diskonten u. dgl.,
c) Provisionen, Spesen, Gebühren u. dgl.,
d) Erträgen aus Wertpapieren und Beteiligungen,
e) außerordentlichen Erträgen,
f) Erträgen aus dem Verkauf von Anlagegütern
(auch Grundstücke und Gebäude),
g) Erträgen aus sonstigen Vermögensanlagen,
h) sonstigen Erträgen;
6. Betriebsaufwand, gegliedert nach
a) Bruttogehältern der Angestellten,
b) Bruttolöhnen der Arbeiter,
c) Bruttoentschädigungen der Lehrlinge,
d) gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers
zur Sozialversicherung,
e) sonstigem Personalaufwand,
f) Aufwendungen für Zinsen,
g) Aufwendungen für Provisionen und Spesen,
h) Bezug von Brenn- und Treibstoffen in
festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand
sowie von elektrischer Energie
(Menge und Wert),
i) Mieten,
k) außerordentlichem Aufwand,
1) sonstigem Betriebsaufwand;
7. Wert und Gliederung der Investitionen;
8. Wert und Gliederung der normalen und vorzeitigen
Abschreibungen;
9. Umsatzsteuer, absetzbare Vorsteuern.
(6) Privatversicherung
1. Name, Standort, Art und Einrichtungen des
Betriebes;
2. Name, Standort und Rechtsform des Unternehmens,
dem der Betrieb angehört;
3. gesetzliche Interessenvertretung;
4. Zahl der Beschäftigten, gegliedert nach
a) ausländischen Arbeitskräften,
h) Geschlecht und Stellung im Betrieb,
c) Zahl der unselbständig Beschäftigten zu
jedem Monatsende des Berichtsjahres;
5. Bruttoerträge und Bruttoerlöse, gegliedert
nach
a) Bruttoprämieneinnahmen aus dem direkten
Geschäft,
b) Prämienüberträgen,
c) Erträgen und Gewinnen aus Vermögensanlagen,
d) Kursgewinnen (-verlusten),
e) Versicherungssteuer,
f) Feuerschutzsteuer,
g) Nebenleistungen,
h) Einnahmen aus der aktiven Rückversicherung,
netto,
i) sonstigen ordentlichen Einnahmen,
k) Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten
Anlagegütern (auch Grundstücke und
Gebäude),
l) außerordentlichen Erträgen,
m) sonstigen Erträgen (Zinsen- und Skontierträge,
Beteiligungserträge usw.);
6. Betriebsaufwand, gegliedert nach
a) Bruttogehältern der Angestellten,
b) Bruttolöhnen der Arbeiter,
c) Bruttoentschädigungen der Lehrlinge,
d) gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers
zur Sozialversicherung,
e) sonstigem Personalaufwand,
f) Zuwachs der Rückstellungen für schwebende
Versicherungsleistungen,
g) Schadenszahlungen,
h) Rückkäufen,
i) Prämienrückerstattungen,
k) Zuwachs der Rückstellungen für Gewinnbeteiligungen,
l) Zuwachs der Deckungsreserve (Leben),
m) Ausgaben für passive Rückversicherung,
netto,
n) Bezug von Brenn- und Treibstoffen in
festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand,
sowie von elektrischer Energie
(Menge und Wert),.
o) Mieten,
p) außerordentlichem Aufwand,
r) sonstigem Betriebsaufwand;
7. Wert und Gliederung der Investitionen;
8. Wert und Gliederung der normalen und
vorzeitigen Abschreibung;
9. Umsatzsteuer, absetzbare Vorsteuern.
(7) Sonstige wirtschaftliche Tätigkeiten
1. Name, Standort, Art und Einrichtungen des
Betriebes;
2. Name, Standort und Rechtsform des Unternehmens,
dem der Betrieb angehört;
3. gesetzliche Interessenvertretung;
4. Zahl der Beschäftigten, gegliedert nach
a) ausländischen Arbeitskräften,
b) Geschlecht und Stellung im Betrieb,
c) Zahl der unselbständig Beschäftigten zu
jedem Monatsende des Berichtsjahres;
5. Erlöse und Erträge (Jahresumsatz), gegliedert
nach
a) Erlösen aus eigenen Leistungen,
b) Handelswarenerlösen,
c) Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten
Anlagegütern (auch Grundstücke und
Gebäude),
d) sonstigen Erträgen (Zinsen- und Skontierträge,
Beteiligungserträge usw.);
6. Betriebsaufwand, gegliedert nach
a) Bruttogehältern der Angestellte,
b) Bruttolöhnen der Arbeiter,
c) Bruttoentschädigungen der Lehrlinge,
d) gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers
zur Sozialversicherung,
e) sonstigem Personalaufwand,
f) Bezug von Material zur Be- und Verarbeitung,
g) Bezug von Handelswaren,
h) Bezug von Brenn- und Treibstoffen in
festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand
sowie von elektrischer Energie
(Menge und Wert),
i) Mieten,
k) Zinsen für Fremdkapital,
l) sonstigem Betriebsaufwand;
7. Wert und Gliederung der Investitionen;
8. Umsatzsteuer, absetzbare Vorsteuern.
§ 5. Die Durchführung der Erhebung obliegt
dem Österreichischen Statistischen Zentralamt.
§ 6. Die Inhaber oder verantwortlichen Leiter
der im § 2 genannten Betriebe sind verpflichtet,
die Jahresberichte 1976 sorgfältig ausgefüllt und
firmenmäßig gezeichnet bis zum 30. September
1977 an das Österreichische Statistische Zentralamt;
einzusenden.