126_1952
AT
126. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Spezialitätenordnung.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 126. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Spezialitätenordnung.
Auf Grund des § 1 des Gesetzes, betreffend
die Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes,
RGBl. Nr. 68/1870, und des § 7 des Gesetzes,
betreffend die Regelung des Apothekenwesens,
RGBl. Nr. 5/1907, wird verordnet
Die Verordnung vom 27. März 1947, betreffend
pharmazeutische Spezialitäten (Spezialitätenordnung),
BGBl. Nr. 99, in der Fassung der
Verordnung vom 19. Mai 1948, BGBl. Nr. 112,
wird abgeändert wie folgt
1. Im § 6 hat es statt „S 50'—" nunmehr
„S 300'—" zu heißen.
2. Im § 11 Abs. 3 hat es statt „S 10'—"
„S 150' —" zu heißen.