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126_1952 AT

126. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Spezialitätenordnung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 126. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Spezialitätenordnung.

Auf Grund des § 1 des Gesetzes, betreffend

die Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes,

RGBl. Nr. 68/1870, und des § 7 des Gesetzes,

betreffend die Regelung des Apothekenwesens,

RGBl. Nr. 5/1907, wird verordnet

Die Verordnung vom 27. März 1947, betreffend

pharmazeutische Spezialitäten (Spezialitätenordnung),

BGBl. Nr. 99, in der Fassung der

Verordnung vom 19. Mai 1948, BGBl. Nr. 112,

wird abgeändert wie folgt

1. Im § 6 hat es statt „S 50'—" nunmehr

„S 300'—" zu heißen.

2. Im § 11 Abs. 3 hat es statt „S 10'—"

„S 150' —" zu heißen.

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