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126_1947 AT

126. Bundesgesetz: 4. Wirtschaftsverbändegesetz-Novelle.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 126. Bundesgesetz: 4. Wirtschaftsverbändegesetz-Novelle.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Gesetz vom 5. September 1945, St. G. Bl.

Nr. 171, über die Errichtung von österreichischen

Wirtschaftsverbänden (Wirtschaftsverbändegesetz)

in der derzeit geltenden Fassung wird

abgeändert wie folgt

§ 22 lautet

„§ 22. Dieses Gesetz tritt mit 31. Dezember

1947 außer Kraft."

Artikel II.

Dieses Bundesgesetz tritt mit 31. Juli 1947 in

Kraft. Mit seiner Vollziehung sind die Bundesministerien

für Volksernährung und für Land-

und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit dem

Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau

betraut.

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