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125. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 125. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,

wird kundgemacht

1. Das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 388/1986, mit

dem das Vertragsbedienstetengesetz 1948 (37. Vertragsbedienstetengesetz-

Novelle), das Verwaltungsakademiegesetz,

das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz

und das Arbeitslosenversicherungsgesetz

1977 geändert werden, wird wie folgt

berichtigt

Im Art. I Z 2 lautet es im § 2 c Abs. 7 statt „in

dem" richtig „in der".

2. Das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 78/1987, mit

dem das Bundesministeriengesetz 1986, das

Arbeitsmarktförderungsgesetz und das Lebensmittelgesetz

1975 geändert werden, wird wie folgt

berichtigt

a) Im Art. I Z 4 lit. I lautet es in Z 4 lit. a statt

„Fleisch- und Fleischwaren" richtig „Fleisch und

Fleischwaren".

b) Im Art. VIII lautet es im § 39 Abs. 3 statt

„Bundesminister für soziale Verwaltung" richtig

„Bundesminister für Arbeit und Soziales" und statt

„Errichtung" richtig „Erreichung".

3. Das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 237/1987, mit

dem das Gehaltsgesetz 1956 (46. Gehaltsgesetz-

Novelle), das Richterdienstgesetz, das Nebengebührenzulagengesetz,

das Bundestheaterpensionsgesetz

und das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

geändert werden, wird wie folgt berichtigt

Im Art. I Z 60 lautet es statt „§ 82 c Abs. 2" richtig

„§ 82 c Abs. 8".

4. Das Bundesverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 285/

1987, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in

der Fassung von 1929 geändert wird, wird wie folgt

berichtigt

Im Art. I Einleitung lautet es statt „BGBl.

Nr. 490/1984" richtig „BGBl. Nr. 212/1986".

5. Die Weingesetz-Novelle 1987, BGBl. Nr. 289,

wird wie folgt berichtigt

Im Art. I Z 2 lautet es im § 70 Abs. 7 statt „Weinordnung

1961" richtig „Weinverordnung 1961".

6. Die Verordnung des Bundesministers für

Inneres, BGBl. Nr. 316/1987, zur Durchführung

des Datenschutzgesetzes im Wirkungsbereich des

Bundesministeriums für Inneres (Datenschutzverordnung)

wird wie folgt berichtigt

§ 15 lautet: „§ 15. Die Verordnungen des Bundesministers

für Inneres BGBl. Nr. 296/1980 in der

Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 636/1986 und

BGBl. Nr. 358/1980 treten außer Kraft."

7. Das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 324/1987, über

Änderungen des Marktordnungsgesetzes 1985

(2. Marktordnungsgesetz-Novelle 1987) und über

Maßnahmen betreffend Isoglucose wird wie folgt

berichtigt

Im Abschn. II Art. III lautet es im § 1

a) Abs. 1 und 2 jeweils statt „17.02 und 21.06"

richtig „1702 und 2106"

b) Abs. 3 statt „17.02" richtig „1702".

8. Die Altölverordnung, BGBl. Nr. 383/1987,

wird wie folgt berichtigt

Im § 2 Abs. 4 lautet es statt „August 1979" richtig

„Juni 1983".

9. Die Verordnung des Bundesministers für

Arbeit und Soziales, BGBl. Nr. 461/1987, mit der

die Heimarbeitskommissions-Rahmengeschäftsordnung

geändert wird, wird wie folgt berichtigt

In Z 2 lautet es statt „§ 38 Abs. 2" richtig „§ 38

Abs. 1"

10. Die Kundmachung des Rahmenabkommens

über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

zwischen der Republik Österreich und den Europäischen

Gemeinschaften, BGBl. Nr. 478/1987,

wird wie folgt berichtigt

Im letzten Satz lautet es jeweils statt „27. Juli

1987" richtig „30. Juli 1987".

11. Die Kundmachung des Bundeskanzlers,

BGBl. Nr. 557/1987, betreffend die Rechtsvorschriften,

die gleichzeitig mit dem „Internationalen

Übereinkommen über das Harmonisierte System

zur Bezeichnung und Kodierung der Waren" in

Kraft treten, wird wie folgt berichtigt

In Z 5 lautet es statt „Artikel III" richtig

„Abschnitt II Artikel III".

12. Die Kundmachung des Notenwechsels zwischen

dem Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten und der Botschaft der Föderativen

Republik Brasilien in Wien betreffend Exporte von

Baumwolltextilien, BGBl. Nr. 561/1987, wird wie

folgt berichtigt

In der Übersetzung der österreichischen Eröffnungsnote

lautet es in Z 1 statt „Baumwollgewebe"

richtig „Baumwollgarne".

13. Das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 641/1987, mit

dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das

Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz

1984, das Land- und forstwirtschaftliche

Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das

Vertragsbedienstetengesetz 1948 und die Bundesforste-

Dienstordnung 1986 geändert werden, wird

wie folgt berichtigt

Im Art. VI Einleitung lautet es statt „BGBl.

Nr. 237/1987" richtig „BGBl. Nr. 238/1987".

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