125. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,
wird kundgemacht
1. Das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 388/1986, mit
dem das Vertragsbedienstetengesetz 1948 (37. Vertragsbedienstetengesetz-
Novelle), das Verwaltungsakademiegesetz,
das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz
und das Arbeitslosenversicherungsgesetz
1977 geändert werden, wird wie folgt
berichtigt
Im Art. I Z 2 lautet es im § 2 c Abs. 7 statt „in
dem" richtig „in der".
2. Das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 78/1987, mit
dem das Bundesministeriengesetz 1986, das
Arbeitsmarktförderungsgesetz und das Lebensmittelgesetz
1975 geändert werden, wird wie folgt
berichtigt
a) Im Art. I Z 4 lit. I lautet es in Z 4 lit. a statt
„Fleisch- und Fleischwaren" richtig „Fleisch und
Fleischwaren".
b) Im Art. VIII lautet es im § 39 Abs. 3 statt
„Bundesminister für soziale Verwaltung" richtig
„Bundesminister für Arbeit und Soziales" und statt
„Errichtung" richtig „Erreichung".
3. Das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 237/1987, mit
dem das Gehaltsgesetz 1956 (46. Gehaltsgesetz-
Novelle), das Richterdienstgesetz, das Nebengebührenzulagengesetz,
das Bundestheaterpensionsgesetz
und das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
geändert werden, wird wie folgt berichtigt
Im Art. I Z 60 lautet es statt „§ 82 c Abs. 2" richtig
„§ 82 c Abs. 8".
4. Das Bundesverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 285/
1987, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in
der Fassung von 1929 geändert wird, wird wie folgt
berichtigt
Im Art. I Einleitung lautet es statt „BGBl.
Nr. 490/1984" richtig „BGBl. Nr. 212/1986".
5. Die Weingesetz-Novelle 1987, BGBl. Nr. 289,
wird wie folgt berichtigt
Im Art. I Z 2 lautet es im § 70 Abs. 7 statt „Weinordnung
1961" richtig „Weinverordnung 1961".
6. Die Verordnung des Bundesministers für
Inneres, BGBl. Nr. 316/1987, zur Durchführung
des Datenschutzgesetzes im Wirkungsbereich des
Bundesministeriums für Inneres (Datenschutzverordnung)
wird wie folgt berichtigt
§ 15 lautet: „§ 15. Die Verordnungen des Bundesministers
für Inneres BGBl. Nr. 296/1980 in der
Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 636/1986 und
BGBl. Nr. 358/1980 treten außer Kraft."
7. Das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 324/1987, über
Änderungen des Marktordnungsgesetzes 1985
(2. Marktordnungsgesetz-Novelle 1987) und über
Maßnahmen betreffend Isoglucose wird wie folgt
berichtigt
Im Abschn. II Art. III lautet es im § 1
a) Abs. 1 und 2 jeweils statt „17.02 und 21.06"
richtig „1702 und 2106"
b) Abs. 3 statt „17.02" richtig „1702".
8. Die Altölverordnung, BGBl. Nr. 383/1987,
wird wie folgt berichtigt
Im § 2 Abs. 4 lautet es statt „August 1979" richtig
„Juni 1983".
9. Die Verordnung des Bundesministers für
Arbeit und Soziales, BGBl. Nr. 461/1987, mit der
die Heimarbeitskommissions-Rahmengeschäftsordnung
geändert wird, wird wie folgt berichtigt
In Z 2 lautet es statt „§ 38 Abs. 2" richtig „§ 38
Abs. 1"
10. Die Kundmachung des Rahmenabkommens
über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
zwischen der Republik Österreich und den Europäischen
Gemeinschaften, BGBl. Nr. 478/1987,
wird wie folgt berichtigt
Im letzten Satz lautet es jeweils statt „27. Juli
1987" richtig „30. Juli 1987".
11. Die Kundmachung des Bundeskanzlers,
BGBl. Nr. 557/1987, betreffend die Rechtsvorschriften,
die gleichzeitig mit dem „Internationalen
Übereinkommen über das Harmonisierte System
zur Bezeichnung und Kodierung der Waren" in
Kraft treten, wird wie folgt berichtigt
In Z 5 lautet es statt „Artikel III" richtig
„Abschnitt II Artikel III".
12. Die Kundmachung des Notenwechsels zwischen
dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten und der Botschaft der Föderativen
Republik Brasilien in Wien betreffend Exporte von
Baumwolltextilien, BGBl. Nr. 561/1987, wird wie
folgt berichtigt
In der Übersetzung der österreichischen Eröffnungsnote
lautet es in Z 1 statt „Baumwollgewebe"
richtig „Baumwollgarne".
13. Das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 641/1987, mit
dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das
Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
1984, das Land- und forstwirtschaftliche
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das
Vertragsbedienstetengesetz 1948 und die Bundesforste-
Dienstordnung 1986 geändert werden, wird
wie folgt berichtigt
Im Art. VI Einleitung lautet es statt „BGBl.
Nr. 237/1987" richtig „BGBl. Nr. 238/1987".