Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
125_1984 AT

125. Änderungen des Straßburger Abkommens über die internationale Patentklassifikation

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 125. Änderungen des Straßburger Abkommens über die internationale Patentklassifikation

Die Versammlung des besonderen Verbandes hat

in Genf am 28. September 1979 beschlossen, das

Straßburger Abkommen über die internationale

Patentklassifikation vom 24. März 1971 Kundgemacht in BGBl. Nr. 517/1975 wie

folgt zu ändern

1. in Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a) iv) tritt an

die Stelle des Wortes „triennial" (englisch)

bzw. „triennal" (französisch) das Wort „biennial"

(englisch) bzw. „biennal" (französisch);

2. in Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe a) treten an

die Stelle der Worte „every third calendar

year" (englisch) bzw. „tous les trois ans"

(französisch) die Worte „every second calendar

year" (englisch) bzw. „tous les deux ans"

(französisch).

In der deutschen Übersetzung treten folgende

Änderungen ein

1. in Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a) iv) tritt an

die Stelle des Wortes „Dreijahres-Haushaltsplan"

das Wort „Zweijahres-Haushaltsplan";

2. in Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe a) treten an

die Stelle der Worte „alle drei Jahre" die

Worte „alle zwei Jahre".

Diese Änderungen sind gemäß Artikel 11 des

Abkommens am 25. Feber 1982 in Kraft getreten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →