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125_1959 AT

125. Verordnung: Zeitpunkt des Außerkrafttretens einiger Bestimmungen des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 125. Verordnung: Zeitpunkt des Außerkrafttretens einiger Bestimmungen des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes.

Auf Grund des § 11 Abs. 5 des Gelegenheitsverkehrs-

Gesetzes, BGBl. Nr. 85/1952, wird verordnet

Die Bestimmungen des § 11 Abs. 2 bis 4 des

Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes treten mit Ablauf

des 31. Oktober 1959 außer Kraft.

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