125_1950
AT
125. Bundesgesetz: Veräußerung des österreichischen Gesandtschaftsgebäudes in Paris.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 125. Bundesgesetz: Veräußerung des österreichischen Gesandtschaftsgebäudes in Paris.
1950_125_0 125. Bundesgesetz: Veräußerung des österreichischen Gesandtschaftsgebäudes in Paris.
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Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Das Bundesministerium für Finanzen ist
ermächtigt, das österreichische Gesandtschaftsgebäude
in Paris, VIII, 15, rue Beaujon, mit den
dazugehörigen Grundstücken zu verkaufen.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
wird das Bundesministerium für Finanzen
betraut.