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125_1950 AT

125. Bundesgesetz: Veräußerung des österreichischen Gesandtschaftsgebäudes in Paris.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 125. Bundesgesetz: Veräußerung des österreichischen Gesandtschaftsgebäudes in Paris.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Das Bundesministerium für Finanzen ist

ermächtigt, das österreichische Gesandtschaftsgebäude

in Paris, VIII, 15, rue Beaujon, mit den

dazugehörigen Grundstücken zu verkaufen.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

wird das Bundesministerium für Finanzen

betraut.

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