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125_1945 AT

125. Kundmachung: 24. Kundmachung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften des Deutschen Reiches.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 125. Kundmachung: 24. Kundmachung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften des Deutschen Reiches.

Die Provisorische Staatsregierung stellt im

Sinne des § 1, Abs. (2), des Verfassungsgesetzes

vom 1. Mai 1945, St. G. Bl. Nr. 6, über die Wiederherstellung

des Rechtslebens in Österreich

(Rechts-Überleitungsgesetz — R-ÜG.) fest

Die Verordnung über die Organisationen der

polnischen Volksgruppe im Deutschen Reich vom

27. Februar 1940, Deutsches R. G. Bl. I S. 444,

ist mit 27. April 1945 außer Kraft getreten.

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