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124_2000 AT

124. Bundesgesetz: Budgetüberschreitungsgesetz 2000

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

BGBlPdf 124. Bundesgesetz: Budgetüberschreitungsgesetz 2000 – BÜG 2000

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Für verschiedene Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze der Anlage

I des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2000, BGBl. I Nr. 38, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 123/2000, genehmigt

§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe

zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister für

Finanzen betraut.

BGBlPdf 124. Verordnung: Zuordnung von Dienstgraden im Auslandseinsatz

Auf Grund des § 3 Abs. 5 des Auslandseinsatzgesetzes, BGBl. Nr. 233/1965, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 67/1999, wird verordnet

§ 1. (1) Die in der nachstehenden Tabelle angeführten Dienste von Soldaten, die den Auslandseinsatzpräsenzdienst

leisten, werden den folgenden Funktionen und diese den folgenden Dienstgraden

zugeordnet

(2) Die Zuordnung nach Abs. 1 gilt nicht für Soldaten, die zwar einen Dienst nach Abs. 1 ausüben,

aber auf Grund ihrer wehrrechtlichen Stellung im Inland einen höheren als den der betreffenden Funktion

zugeordneten Dienstgrad führen.

§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2000 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Mai 2000 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung

über die Zuordnung von Dienstgraden im Auslandseinsatz, BGBl. Nr. 669/1994, außer Kraft.

BGBlPdf 124. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls vom 26. März 1998 zum Übereinkommen über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau vom 18. August 1948

Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien hat Rumänien am 22. Mai 2000 die

Mitteilung gemäß Art. 7 Abs. 1 des Zusatzprotokolls vom 26. März 1998 zum Übereinkommen über die

Regelung der Schiffahrt auf der Donau vom 18. August 1948 (BGBl. III Nr. 188/1999, letzte Kundmachung

des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 10/2000) abgegeben. Das Zusatzprotokoll ist daher für

Rumänien mit 22. Mai 2000 in Kraft getreten.

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