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124_1991 AT

124. Verordnung: Leistungsstipendien für das Studienjahr 1990/91

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 124. Verordnung: Leistungsstipendien für das Studienjahr 1990/91

Gemäß § 28 Abs. 1 und 2 des Studienförderungsgesetzes

1983, BGBl. Nr. 436, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 543/1984, BGBl.

Nr. 361/1985, BGBl. Nr. 659/1987, BGBl.

Nr. 379/1988, BGBl. Nr. 304/1989 und BGBl.

Nr. 471/1990 wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Finanzen verordnet

Die für Leistungsstipendien zur Verfügung

stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von

12137900 S werden nach der Zahl der im

Studienjahr 1989/90 erfolgten Studienabschlüsse

österreichischer Staatsbürger auf die nachstehend

angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt

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