124_1991
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124. Verordnung: Leistungsstipendien für das Studienjahr 1990/91
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 124. Verordnung: Leistungsstipendien für das Studienjahr 1990/91
Gemäß § 28 Abs. 1 und 2 des Studienförderungsgesetzes
1983, BGBl. Nr. 436, in der Fassung der
Bundesgesetze BGBl. Nr. 543/1984, BGBl.
Nr. 361/1985, BGBl. Nr. 659/1987, BGBl.
Nr. 379/1988, BGBl. Nr. 304/1989 und BGBl.
Nr. 471/1990 wird im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Finanzen verordnet
Die für Leistungsstipendien zur Verfügung
stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von
12137900 S werden nach der Zahl der im
Studienjahr 1989/90 erfolgten Studienabschlüsse
österreichischer Staatsbürger auf die nachstehend
angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt