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124_1984 AT

124. Änderungen des Abkommens von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 124. Änderungen des Abkommens von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken

Die Versammlung des besonderen Verbandes hat

in Genf am 28. September 1979 beschlossen, das

Abkommen von Nizza über die Internationale

Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für

die Eintragung von Marken Kundgemacht in BGBl. Nr. 401/1973 und 340/1982 wie folgt zu ändern

1. in Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a) iv) tritt an

die Stelle des Wortes „triennal" das Wort

„biennal";

2. in Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe a) treten an

die Stelle der Worte „tous les trois ans" die

Worte „tous les deux ans".

In der deutschen Übersetzung treten folgende

Änderungen ein

1. in Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a) iv) tritt an

die Stelle des Wortes „Dreijahres-Haushaltsplan"

das Wort „Zweijahres-Haushaltsplan";

2. in Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe a) treten an

die Stelle der Worte „alle drei Jahre" die

Worte „alle zwei Jahre".

Diese Änderungen sind gemäß Artikel 8 des

Abkommens am 6. September 1982 in Kraft getreten.

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