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124_1979 AT

124. Verordnung: Festsetzung der Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1979

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 124. Verordnung: Festsetzung der Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1979

Gemäß § 15 Abs. 8 des Hochschülerschaftsgesetzes

1973, BGBl. Nr. 309, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 141/1978 werden als

Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1979

der 16. und 17. Mai 1979 bestimmt.

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