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124_1977 AT

124. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr als Oberste Zivilluftfahrtbehörde der Republik Österreich und dem Ministerium für Verkehrs- und Postwesen als Oberste Zivilluftfahrtbehörde der Ungarischen Volksrepublik gemäß Artikel XVI Absatz 2 des Luftverkehrsabkommens

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 124. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr als Oberste Zivilluftfahrtbehörde der Republik Österreich und dem Ministerium für Verkehrs- und Postwesen als Oberste Zivilluftfahrtbehörde der Ungarischen Volksrepublik gemäß Artikel XVI Absatz 2 des Luftverkehrsabkommens

Vereinbarung

Das Bundesministerium für Verkehr als

Oberste Zivilluftfahrtbehörde der Republik

Österreich und das Ministerium für Verkehrs- und

Postwesen als Oberste Luftfahrtbehörde der

Ungarischen Volksrepublik vereinbaren gemäß

Art. XVI Abs. 2 des Luftverkehrsabkommens

vom 17. Juli 1959

1. zu Anhang 1. Abschnitt C des Abkommens

a) Das von der Regierung der Ungarischen

Volksrepublik namhaft gemachte Luftbeförderungsunternehmen

ist berechtigt,

planmäßige Flugdienste mit Verkehrsrechten

der fünften Luftfreiheit von internationalen

Flughäfen in Ungarn über internationale

Flughäfen in Österreich dreimal

wöchentlich nach Brüssel und umgekehrt

zu betreiben.

b) Für das von der Österreichischen Bundesregierung

namhaft gemachte Luftbeförderungsunternehmen

werden die Flugstrecken

und die Frequenzen zur Durchführung von

planmäßigen Flugdiensten mit Verkehrsrechten

der fünften Luftfreiheit über internationale

Flughäfen in Ungarn hinaus festgelegt

werden, sobald die Österreichische

Oberste Zivilluftfahrtbehörde dies verlangt.

2. Diese Vereinbarung tritt mit 1. April 1977

in Kraft und gilt bis 31. März 1978.

Wien, am 15. Oktober 1976

Dr. Karl Halbmayer

Der Leiter der Österreichischen Delegation

Dr. Kaiman Abraham

Der Leiter der Ungarischen Delegation

Die vorstehende Vereinbarung ist gemäß Artikel

XVI Absatz 2 des österreichisch-ungarischen

Luftverkehrsabkommens vom 17. Juli

1959 durch Notenwechsel zwischen der österreichischen

Botschaft Budapest und dem Ministerium

des Äußeren der Ungarischen Volksrepublik

vom 6. Dezember 1976 und 23. Dezember 1976

bestätigt worden.

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