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124_1976 AT

124. Verordnung: Festsetzung von Wahltagen für die Hochschülerschaftswahlen 1976

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 124. Verordnung: Festsetzung von Wahltagen für die Hochschülerschaftswahlen 1976

Gemäß § 15 Abs. 3 und 9 des Hochschülerschaftsgesetzes

1973, BGBl. Nr. 309, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 146/1975

werden als Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen

1976 der 1. und 2. Juni 1976 bestimmt.

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