124_1975
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124. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Pauschalierung von einigen Nebengebühren für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienststunden
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 124. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Pauschalierung von einigen Nebengebühren für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienststunden
1975_124_0 124. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Pauschalierung von einigen Nebengebühren für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienststunden
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Artikel I
Der § 1 Abs. 2 der Verordnung des Bundesministers
für Finanzen vom 28. Mai 1973, BGBl.
Nr. 299, über die Pauschalierung von einigen
Nebengebühren für Hausbeschauen außerhalb der
vorgeschriebenen Dienststunden wird wie folgt
geändert
des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V
(zuzüglich einer allfälligen Teuerungszulage) für
jede Verrechnungseinheit. Verrechnungseinheit ist
der Abfertigungsbefund (§ 56 Abs. 11 des Zollgesetzes).
Enthält der Abfertigungsbefund mehr
als drei Tarifpositionen, gelten je drei (angefangene)
Tarifpositionen als eine Verrechnungseinheit.
33'3 v. H. des Überstundenpauschales
stellen den Überstundenzuschlag dar."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1975
in Kraft.