124_1970
AT
124. Kundmachung: Beschluß des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und des Gemeinsamen Rates, womit Österreich und die Schweiz ermächtigt werden, einen Alternativsatz für die Zollsenkung bei gewissen Einfuhren aufrechtzuerhalten
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 124. Kundmachung: Beschluß des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und des Gemeinsamen Rates, womit Österreich und die Schweiz ermächtigt werden, einen Alternativsatz für die Zollsenkung bei gewissen Einfuhren aufrechtzuerhalten
1970_124_0 124. Kundmachung: Beschluß des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und des Gemeinsamen Rates, womit Österreich und die Schweiz ermächtigt werden, einen Alternativsatz für die Zollsenkung bei gewissen Einfuhren aufrechtzuerhalten
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Anläßlich der 16. Tagung des Rates der Europäischen
Freihandelsassoziation und des Gemeinsamen
Rates auf Ministerebene am 8./9. Mai 1969
in Genf wurden Österreich und die Schweiz ermächtigt,
die im Beschluß des Rates Nr. 7/1968,
kundgemacht unter BGBl. Nr. 374/1968, vorgesehene
Sonderregelung bezüglich der im Anhang
zum erwähnten Ratsbeschluß angeführten Waren
bis 31. Dezember 1970 beizubehalten.