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124_1962 AT

124. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen).

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 124. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen).

Nach Mitteilungen des Generalsekretariats der

Vereinten Nationen haben seit der Kundmachung

BGBl. Nr. 202/1960 folgende Staaten ihre Beitritts-

beziehungsweise Ratifikationsurkunden

zum Zollabkommen über den internationalen

Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen)

samt Unterzeichnungsprotokoll, BGBL

Nr. 92/1960, hinterlegt

Staat: Datum des Inkrafttretens

Griechenland 31. Juli 1961

Spanien 10. August 1961

Tschechoslowakei 29. November 1961

Polen 1. Jänner 1962

Bundesrepublik

Deutschland 21. Jänner 1962

Ungarn 6. März 1962

Anläßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunden

wurden folgende Erklärungen abgegeben

Griechenland betrachtet sich nicht an die Bestimmungen

des Kapitels IV des Abkommens gebunden.

Die Tschechoslowakei, Polen und Ungarn betrachten

sich nicht an die Bestimmungen der Absätze

2 und 3 des Artikels 44 des Abkommens

gebunden.

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