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124_1945 AT

124. Kundmachung: 23. Kundmachung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften des Deutschen Reiches.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 124. Kundmachung: 23. Kundmachung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften des Deutschen Reiches.

Die Provisorische Staatsregierung stellt im

Sinne des § 1, Abs. (2), des Verfassungsgesetzes

vom 1. Mai 1945, St. G. Bl. Nr. 6, über die Wiederherstellung

des Rechtslebens in Österreich

(Rechts-Überleitungsgesetz — R-ÜG.) fest

Die §§ 4 und 7 des Gesetzes über die Abänderung

des Kleinrentnergesetzes, G. Bl. f. d. L.

Ö. Nr. 181/1939, sind mit 27. April 1945 außer

Kraft getreten.

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