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123_2001 AT

123. Kundmachung: Aufhebung des § 126a Bundesvergabegesetz 1997 durch den Verfassungsgerichtshof

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

BGBlPdf 123. Kundmachung: Aufhebung des § 126a Bundesvergabegesetz 1997 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 und § 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. Oktober 2001, G 12/00-17, G 48/00-19,

G 49/00-18, G 50/00-19, G 51/00-19, G 132-136/01-18, dem Bundeskanzler zugestellt am 19. Oktober

2001, § 126a des Bundesgesetzes über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 1997 –

BVergG), BGBl. I Nr. 56/1997, in der Fassung BGBl. I Nr. 125/2000 als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die aufgehobene Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.

BGBlPdf 123. Verordnung: Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerschaftswahlen 2001

Auf Grund des § 34 Abs. 2 des Hochschülerschaftsgesetzes 1998 – HSG 1998, BGBl. I Nr. 22/1999,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 18/2001, wird verordnet

Wahltage

§ 1. Als Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 2001 werden der 15., 16. und 17. Mai 2001

festgelegt.

Fristen

§ 2. Folgende Fristen und Termine sind einzuhalten

22. März 2001 – Letzte Möglichkeit zur Einrichtung von Unterkommissionen an den Bildungseinrichtungen

gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 bis 9 HSG 1998 (§ 12 Abs. 1

HSWO 2001)

27. März 2001 – Stichtag für die Wahlberechtigung (§ 17 HSWO 2001)

– Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (§ 19 Abs. 1 HSWO 2001)

– Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen (§ 25 Abs. 1 HSWO 2001)

29. März 2001 – Letzter Termin für die Bekanntgabe der dem Stichtag entsprechenden Daten

der ordentlichen Studierenden an Universitäten gemäß § 4a Abs. 1 HSG

1998 (§ 15 Abs. 7 HSWO 2001)

– Letzter Termin für die Bekanntgabe der dem Stichtag entsprechenden Daten

der ordentlichen Studierenden an den Bildungseinrichtungen gemäß § 4a

Abs. 2 und 4 HSG 1998 (§ 15 Abs. 8 HSWO 2001)

5. April 2001 – Letzter Termin für die Bekanntgabe jener Studierenden, die aus dem Wählerinnen-

und Wählerverzeichnis für die Wahl zur Bundesvertretung der

Studierenden zu streichen sind und Bekanntgabe der Wahlkommission bzw.

Unterkommission, an welcher diese Studierenden wahlberechtigt sind (§ 16

Abs. 1 HSWO 2001)

12. April 2001 – Letzter Termin für die Übermittlung bzw. Bereitstellung der Wählerinnen-

und Wählerverzeichnisse für alle Organe der Hochschülerschaften an den

Universitäten und für die Bundesvertretung der Studierenden (§ 16 Abs. 2

und 4 HSWO 2001)

– Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse

(§ 18 Abs. 1 HSWO 2001)

– Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die

Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 18 Abs. 2 HSWO 2001)

19. April 2001 – Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 19

Abs. 1 HSWO 2001)

26. April 2001 – Ende der Einsichtnahmefrist in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse

(§ 18 Abs. 1 HSWO 2001)

– Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die

Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 18 Abs. 2 HSWO 2001)

– Letzte Möglichkeit zur Einrichtung von Unterkommissionen bei den Wahlkommissionen

bei den Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 11

Abs. 2 HSWO 2001)

1. Mai 2001 – Letzter Termin für die Vorlage der Verbesserungen von Wahlvorschlägen

und Kandidaturen (§ 26 Abs. 3 HSWO 2001)

– Letzter Termin für die Rückziehung von Wahlvorschlägen (§ 27 HSWO

2001)

– Letzter Termin für die Rückziehung von Kandidaturen (§ 27 HSWO 2001)

– Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlzeiten und Wahllokale (§ 30

HSWO 2001)

3. Mai 2001 – Letzter Termin für Entscheidungen der Wahlkommissionen über Einsprüche

gegen Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 18 Abs. 4 und 5 HSWO

2001)

– Letzter Termin für die Herstellung des Einvernehmens über die unterscheidenden

Bezeichnungen von Wahlvorschlägen (§ 20 Abs. 1 HSWO

2001)

– Letzter Termin für die Zurückziehung von Unterstützungserklärungen (§ 24

Abs. 6 HSWO 2001)

7. Mai 2001 – Letzter Termin für die Verlautbarung der (verbesserten) Wahlvorschläge und

Kandidaturen (§ 29 Abs. 2 HSWO 2001)

15. Mai 2001 – Erster Wahltag

– Letzter Termin für die Konstituierung der Unterkommissionen der Wahlkommissionen

bei den Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 11

Abs. 2 HSWO 2001)

16. Mai 2001 – Zweiter Wahltag

17. Mai 2001 – Dritter Wahltag

– Erster Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 51 HSWO 2001)

24. Mai 2001 – Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 13 Abs. 3

HSWO 2001)

– Letzter Termin für die Zuweisung der Mandate (§ 13 Abs. 3 HSWO 2001)

– Letzter Termin für die Verständigung der Gewählten (§ 13 Abs. 3 HSWO

2001)

binnen zwei Wochen

ab Verlautbarung des

jeweiligen Wahlergebnisses

– Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahl der Bundesvertretung (§ 53 Abs. 2

HSWO 2001)

– Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahlen der Universitätsvertretungen,

Fakultätsvertretungen und Studienrichtungsvertretungen (§ 54 Abs. 2 HSWO

2001)

1. Juli 2001 – Beginn der neuen Funktionsperiode (§ 6 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 HSG 1998)

BGBlPdf 123. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrags über die Energiecharta

Nach Mitteilungen der Regierung der Portugiesischen Republik haben folgende weitere Staaten ihre

Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Vertrag über die Energiecharta (BGBl. III Nr. 81/1998)

hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der

Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde

Albanien 12. Februar 1998

Belgien 8. Mai 1998

Estland 4. Mai 1998

Frankreich 28. September 1999

Irland 15. April 1999

Litauen 14. September 1998

die ehemalige jugoslawische

Republik Mazedonien 27. März 1998

Mongolei 19. November 1999

Polen 24. April 2001

Türkei 5. April 2001

Ukraine 29. Oktober 1998

Ungarn 8. April 1998

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