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123_1996 AT

123. Verordnung: Verleihung universitären Charakters dem an der Wiener Internationalen Akademie für Ganzheitsmedizin durchgeführtem Lehrgang über Ganzheitsmedizin

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 123. Verordnung: Verleihung universitären Charakters dem an der Wiener Internationalen Akademie für Ganzheitsmedizin durchgeführtem Lehrgang über Ganzheitsmedizin

Auf Grund des § 40a des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes (AHStG), BGBl. Nr. 177/1966,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 508/1995, wird verordnet

§ 1. Dem von der Wiener Internationalen Akademie für Ganzheitsmedizin veranstalteten Lehrgang

über Ganzheitsmedizin wird universitärer Charakter gemäß § 40a Abs. 1 AHStG verliehen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. September 2000 außer Kraft.

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