123_1996
AT
123. Verordnung: Verleihung universitären Charakters dem an der Wiener Internationalen Akademie für Ganzheitsmedizin durchgeführtem Lehrgang über Ganzheitsmedizin
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 123. Verordnung: Verleihung universitären Charakters dem an der Wiener Internationalen Akademie für Ganzheitsmedizin durchgeführtem Lehrgang über Ganzheitsmedizin
1996_123_0 123. Verordnung: Verleihung universitären Charakters dem an der Wiener Internationalen Akademie für Ganzheitsmedizin durchgeführtem Lehrgang über Ganzheitsmedizin
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 40a des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes (AHStG), BGBl. Nr. 177/1966,
zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 508/1995, wird verordnet
§ 1. Dem von der Wiener Internationalen Akademie für Ganzheitsmedizin veranstalteten Lehrgang
über Ganzheitsmedizin wird universitärer Charakter gemäß § 40a Abs. 1 AHStG verliehen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. September 2000 außer Kraft.