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123_1994 AT

123. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung eines Europäischen Laboratoriums für Molekularbiologie

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 123. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung eines Europäischen Laboratoriums für Molekularbiologie

Nach Mitteilungen der schweizerischen Regierung haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zur Errichtung eines Europäischen Laboratoriums für Molekularbiologie (BGBl. Nr. 562/1975, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 239/1985) hinterlegt

Staaten Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

Finnland 19. Juni 1985

Norwegen 8. Oktober 1986

Spanien 26. November 1987

Einer weiteren Mitteilung der schweizerischen Regierung zufolge hat Italien das Übereinkommen am 29. Dezember 1993 gekündigt.

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