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123_1989 AT

123. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Verbindlicherklärung des für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes festgesetzten Anpassungsfaktors für den Bereich des Tuberkulosegesetzes für das Jahr 1989

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 123. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Verbindlicherklärung des für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes festgesetzten Anpassungsfaktors für den Bereich des Tuberkulosegesetzes für das Jahr 1989

Auf Grund des Tuberkulosegesetzes, BGBl.

Nr. 127/1968, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 372/1973 und BGBl. Nr. 142/1974 wird

verordnet

Die Verordnung über die Verbindlicherklärung

des für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

festgesetzten Anpassungsfaktors

für den Bereich des Tuberkulosegesetzes für das

Jahr 1989, BGBl. Nr. 30/1989, wird wie folgt geändert

Im § 3 wird der Ausdruck „1988" durch den

Ausdruck „1989" ersetzt.

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