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123_1986 AT

123. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 21 Gutensteiner Straße im Bereich der Marktgemeinde St. Aegyd am Neuwalde

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 123. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 21 Gutensteiner Straße im Bereich der Marktgemeinde St. Aegyd am Neuwalde

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 21

Gutensteiner Straße wird im Bereich der Marktgemeinde

St. Aegyd am Neuwalde wie folgt

bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse verläuft

von km 71,70 bis km 71,90, von km 72,68 bis

km 72,98 und von km 73,15 bis km 73,40.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Straßentrasse aus den beim Bundesministerium

für Bauten und Technik, beim Amt der Niederösterreichischen

Landesregierung sowie bei der

Marktgemeinde St. Aegyd am Neuwalde aufliegenden

Planunterlagen (Plan Nr. B 21/2-85 im Maßstab

1:2000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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