123_1964
AT
123. Verordnung: Bestimmung der Bergbauernbetriebe im Lande Niederösterreich.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 123. Verordnung: Bestimmung der Bergbauernbetriebe im Lande Niederösterreich.
1964_123_0 123. Verordnung: Bestimmung der Bergbauernbetriebe im Lande Niederösterreich.
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Landwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 155/1960, wird mit Zustimmung
des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet
Im Lande Niederösterreich sind Bergbauernbetriebe die in der Anlage bezeichneten Betriebe.