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123_1963 AT

123. Bundesgesetz: 2. Zolltarifgesetznovelle.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 123. Bundesgesetz: 2. Zolltarifgesetznovelle.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Der mit dem Zolltarifgesetz 1958, BGBl.

Nr. 74, erlassene Zolltarif, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 169/1961, wird nach

Maßgabe der einen Bestandteil dieses Bundesgesetzes

bildenden Anlage abgeändert.

§ 2. (1) Dieses Bundesgesetz tritt in Kraft,

sobald die Empfehlungen des Rates für die Zusammenarbeit

auf dem Gebiete des Zollwesens

vom 16. Juni 1960, 8. Dezember 1960 und

9. Juni 1961, BGBl. Nr. 47/1963, gemäß Artikel

XVI, lit. c) der Konvention über das Zolltarifschema

für die Einreihung der Waren in

die Zolltarife, BGBl. Nr. 103/1960, wirksam

werden.

(2) Der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses

Bundesgesetzes ist vom Bundesministerium für

Finanzen im Bundesgesetzblatt kundzumachen.

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Finanzen

im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien

betraut.

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