123_1954
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123. Bundesgesetz: Verlängerung der Geltungsdauer des Preistreibereigesetzes.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 123. Bundesgesetz: Verlängerung der Geltungsdauer des Preistreibereigesetzes.
1954_123_0 123. Bundesgesetz: Verlängerung der Geltungsdauer des Preistreibereigesetzes.
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Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I.
Das Preistreibereigesetz, BGBl. Nr. 92/1950,
in der Fassung der Preistreibereigesetznovellen,
BGBl. Nr. 98/1951 und BGBl. Nr. 100/1952,
wird geändert wie folgt
Im § 15 ist die Zeitangabe „30. Juni 1954"
durch die Zeitangabe „30. Juni 1955" zu ersetzen.
Artikel II.
Dieses Bundesgesetz tritt am 30. Juni 1954 in
Kraft.
Artikel III.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind
das Bundesministerium für Justiz, das Bundesministerium
für Inneres und das Bundesministerium
für Handel und Wiederaufbau je nach
ihrem Wirkungskreis betraut.