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123_1954 AT

123. Bundesgesetz: Verlängerung der Geltungsdauer des Preistreibereigesetzes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 123. Bundesgesetz: Verlängerung der Geltungsdauer des Preistreibereigesetzes.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Preistreibereigesetz, BGBl. Nr. 92/1950,

in der Fassung der Preistreibereigesetznovellen,

BGBl. Nr. 98/1951 und BGBl. Nr. 100/1952,

wird geändert wie folgt

Im § 15 ist die Zeitangabe „30. Juni 1954"

durch die Zeitangabe „30. Juni 1955" zu ersetzen.

Artikel II.

Dieses Bundesgesetz tritt am 30. Juni 1954 in

Kraft.

Artikel III.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind

das Bundesministerium für Justiz, das Bundesministerium

für Inneres und das Bundesministerium

für Handel und Wiederaufbau je nach

ihrem Wirkungskreis betraut.

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