122. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Malediven über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT
Zl. 7287-A/90
Exzellenz,
Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen,
daß die Regierung der Republik Österreich zur
Erleichterung der Sichtvermerksformalitäten zwischen
der Republik Österreich und der Republik der
Malediven bereit ist, mit der Regierung der
Republik der Malediven das folgende Übereinkommen
über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen
abzuschließen
Artikel 1
Staatsbürger der Vertragsstaaten, die Inhaber
eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind,
dürfen ohne Sichtvermerk in das Hoheitsgebiet des
anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort bis
zu drei Monaten aufhalten oder durch dessen
Hoheitsgebiet durchreisen.
Artikel 2
Durch dieses Abkommen wird das Recht der
Vertragsstaaten nicht berührt, Personen die Einreise
oder den Aufenthalt zu verweigern, die sie als
unerwünscht ansehen.
Artikel 3
Jeder Vertragsstaat kann die Anwendung des
vorliegenden Abkommens vorübergehend aussetzen,
worüber dem anderen Vertragsstaat auf
diplomatischem Wege unverzüglich Mitteilung zu
machen ist.
Artikel 4
Jeder Vertragsstaat kann das vorliegende Abkommen
schriftlich auf diplomatischem Wege
kündigen. Die Kündigung wird drei Monate nach
Erhalt der diesbezüglichen Note wirksam.
Wenn die Regierung der Republik der Malediven
bereit ist, den vorstehenden Bestimmungen zuzustimmen,
beehre ich mich vorzuschlagen, daß die
vorstehende Note und die Antwortnote Eurer
Exzellenz dazu als Übereinkommen zwischen
unseren beiden Regierungen betrachtet werden soll,
welches am ersten Tag des dritten Monats in Kraft
tritt, der der Durchführung dieses Notenwechsels
folgt.
Genehmigen Sie, Exzellenz, die Versicherung
meiner ausgezeichneten Hochachtung.
New Delhi, am 20. Dezember 1990
Christoph Cornaro m. p.
Botschafter
Seiner Exzellenzdem Minister für Auswärtige Angelegenheiten
der Republik der Malediven
Male
DER MINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
MALE
REPUBLIK DER MALEDIVEN
19. Jänner 1991
Exzellenz,
Ich beehre mich, den Erhalt der Note Eurer
Exzellenz vom 20. Dezember 1990 zu bestätigen;
die wie folgt lautet
„Exzellenz,
(es folgt der weitere Text der Übersetzung
der Eröffnungsnote ins Deutsche) Durchführung
dieses Notenwechsels folgt."
Die Regierung der Republik der Malediven
stimmt dem in der Note Eurer Exzellenz enthaltenen
Vorschlag zu. Dementsprechend sind die Note
Eurer Exzellenz und diese Antwortnote als ein
Übereinkommen zwischen der Regierung der
Republik der Malediven und der Regierung der
Republik Österreich anzusehen.
Genehmigen Sie, Exzellenz, die Versicherung
meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Fathulla Jameel m. p.
Seiner Exzellenz
dem österreichischen Botschafter
in der Republik der Malediven
New Delhi