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122_1981 AT

122. Verordnung: Änderung der Vermessungsgebührenverordnung 1978

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 122. Verordnung: Änderung der Vermessungsgebührenverordnung 1978

Auf Grund des § 47 des Vermessungsgesetzes,

BGBl. Nr. 306/1968, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 480/1980 wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Vermessungsgebührenverordnung 1978,

BGBl. Nr. 491, wird wie folgt geändert

In § 1 hat der Einleitungssatz zu lauten

„§ 1. Für die Ausstellung von beglaubigten

und unbeglaubigten Auszügen aus dem Grundstücksverzeichnis

und dem technischen Operat

und für die im § 47 Abs. 2 Z 3 des Vermessungsgesetzes,

BGBl. Nr. 306/1968, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 480/1980 angeführten

Amtshandlungen sind folgende Bauschbeträge zu

entrichten:"

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