122_1981
AT
122. Verordnung: Änderung der Vermessungsgebührenverordnung 1978
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 122. Verordnung: Änderung der Vermessungsgebührenverordnung 1978
Auf Grund des § 47 des Vermessungsgesetzes,
BGBl. Nr. 306/1968, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 480/1980 wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Die Vermessungsgebührenverordnung 1978,
BGBl. Nr. 491, wird wie folgt geändert
In § 1 hat der Einleitungssatz zu lauten
„§ 1. Für die Ausstellung von beglaubigten
und unbeglaubigten Auszügen aus dem Grundstücksverzeichnis
und dem technischen Operat
und für die im § 47 Abs. 2 Z 3 des Vermessungsgesetzes,
BGBl. Nr. 306/1968, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 480/1980 angeführten
Amtshandlungen sind folgende Bauschbeträge zu
entrichten:"