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122_1966 AT

122. Kundmachung: Beitritt Mauretaniens zum Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 122. Kundmachung: Beitritt Mauretaniens zum Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit

Nach einer Mitteilung der Rechtsabteilung der

Vereinten Nationen ist seit der Kundmachung

BGBl. Nr. 50/1960 Mauretanien dem Protokoll

über militärische Pflichten in gewissen Fällen von

doppelter Staatsangehörigkeit, BGBl. Nr. 214/

1958, beigetreten. Das Protokoll ist für Mauretanien

am 31. Mai 1966 in Kraft getreten.

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