122_1966
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122. Kundmachung: Beitritt Mauretaniens zum Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 122. Kundmachung: Beitritt Mauretaniens zum Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit
1966_122_0 122. Kundmachung: Beitritt Mauretaniens zum Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit
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Nach einer Mitteilung der Rechtsabteilung der
Vereinten Nationen ist seit der Kundmachung
BGBl. Nr. 50/1960 Mauretanien dem Protokoll
über militärische Pflichten in gewissen Fällen von
doppelter Staatsangehörigkeit, BGBl. Nr. 214/
1958, beigetreten. Das Protokoll ist für Mauretanien
am 31. Mai 1966 in Kraft getreten.