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122_1964 AT

122. Kundmachung: Geltungsbereich des Vierten Zusatzprotokolls zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 122. Kundmachung: Geltungsbereich des Vierten Zusatzprotokolls zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des

Europarates ist das Vierte Zusatzprotokoll zum

Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und

Immunitäten des Europarates, BGBl. Nr. 88/1962,

für folgende weitere Staaten in Kraft getreten

Staaten : Datum der Hinterlegung derRatifikationsurkunde

Schweden 18. September 1962

Luxemburg 5. November 1963

Bundesrepublik 10. Dezember 1963

Deutschland

Die Regierung der Niederlande hat am

25. Juli 1962 die Erklärung abgegeben, daß dieses

Zusatzprotokoll auf die Niederländischen Antillen

Anwendung findet.

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