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122_1959 AT

122. Kundmachung: Kündigung der Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und der Kunst durch Indonesien.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 122. Kundmachung: Kündigung der Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und der Kunst durch Indonesien.

Nach einer Mitteilung der Schweizerischen Botschaft

in Wien hat Indonesien die Berner Übereinkunft

zum Schutze von Werken der Literatur

und der Kunst vom 9. September 1886 in der in

Rom am 2. Juni 1928 revidierten Fassung, BGBl.

Nr. 197/1936, gekündigt.

Die Kündigung dieser Übereinkunft wird gemäß

ihrem Artikel 29 für Indonesien am 19. Feber

1960 rechtswirksam werden.

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