121. Bundesgesetz: Veräußerung von Bundesanteilen an der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft mbH und von unbeweglichem Bundesvermögen
Gesetzestext (2 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Tiroler
Flughafenbetriebsgesellschaft mbH im Nominale von 5000000 € jeweils zur Hälfte an das Land Tirol
und die Stadt Innsbruck um einen Preis von insgesamt 2180000 € sowie die im Eigentum des Bundes
stehenden Liegenschaften gemäß Anlage an die Stadt Innsbruck um einen Preis von 2940000 € zu veräußern.
§ 2. Die Vorgänge auf Grund dieses Bundesgesetzes sind von allen bundesgesetzlichen Gebühren
und Abgaben befreit.
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen, hinsichtlich der
Liegenschaftstransaktionen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betraut.
Die Multilaterale Vereinbarung M135 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von
UN 2426 Ammoniumnitrat, flüssig, in speziell zugeordneten Tanks (BGBl. III Nr. 65/2003) wurde von
Spanien am 5. Juni 2003 unterzeichnet.