121_1993
AT
121. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 121. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern
1993_121_0 121. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern
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Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates hat Slowenien am 1. Dezember 1992 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern (BGBl. Nr. 460/1983, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 586/ 1990) hinterlegt.