121. Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen; Verhandlungen betreffend die Liste XXXII
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
(Übersetzung)
ALLGEMEINES ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN
VERHANDLUNGEN BETREFFEND DIE
LISTE XXXII — ÖSTERREICH
Die Delegationen Österreichs und der Kommission
der Europäischen Gemeinschaften sind
gemäß den Verhandlungen, die auf Grund des
Artikels XXVIII des Allgemeinen Abkommens
durchgeführt wurden, übereingekommen, daß
die Zollzugeständnisse laut angeschlossenem Bericht
aus der Liste XXXII — Österreich zurückgezogen
werden sollen.
Für die Delegation der Kommission der Europäischen
Gemeinschaften
P. Luyten
Leiter der Delegation
Genf, 17. Juni 1977
Für die österreichische Delegation
Unter Vorbehalt der Ratifikation
Dr. Rudolf Willenpart
Ministerialrat
Wien, 17. Juni 1977
ERGEBNIS DER VERHANDLUNGEN MIT DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN
WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT GEMÄSS ARTIKEL XXVIII ZUR ZURÜCKNAHME
EINES ZOLLZUGESTÄNDNISSES IN DER LISTE ÖSTERREICH
Änderungen der Liste XXXII — Österreich
Zollzugeständnisse, die zurückgezogen werden
Die österreichische Ratifikationsurkunde wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und
vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Staatsvertrag ist nach Zurücknahme des österreichischen
Ratifikationsvorbehaltes am 31. Jänner 1978 in Kraft getreten.