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121_1978 AT

121. Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen; Verhandlungen betreffend die Liste XXXII

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 121. Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen; Verhandlungen betreffend die Liste XXXII — Österreich, Kündigungsverhandlungen betreffend Teigwaren

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

(Übersetzung)

ALLGEMEINES ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN

VERHANDLUNGEN BETREFFEND DIE

LISTE XXXII — ÖSTERREICH

Die Delegationen Österreichs und der Kommission

der Europäischen Gemeinschaften sind

gemäß den Verhandlungen, die auf Grund des

Artikels XXVIII des Allgemeinen Abkommens

durchgeführt wurden, übereingekommen, daß

die Zollzugeständnisse laut angeschlossenem Bericht

aus der Liste XXXII — Österreich zurückgezogen

werden sollen.

Für die Delegation der Kommission der Europäischen

Gemeinschaften

P. Luyten

Leiter der Delegation

Genf, 17. Juni 1977

Für die österreichische Delegation

Unter Vorbehalt der Ratifikation

Dr. Rudolf Willenpart

Ministerialrat

Wien, 17. Juni 1977

ERGEBNIS DER VERHANDLUNGEN MIT DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT GEMÄSS ARTIKEL XXVIII ZUR ZURÜCKNAHME

EINES ZOLLZUGESTÄNDNISSES IN DER LISTE ÖSTERREICH

Änderungen der Liste XXXII — Österreich

Zollzugeständnisse, die zurückgezogen werden

Die österreichische Ratifikationsurkunde wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und

vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Staatsvertrag ist nach Zurücknahme des österreichischen

Ratifikationsvorbehaltes am 31. Jänner 1978 in Kraft getreten.

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