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121_1976 AT

121. Kundmachung: Staatliche Hoheitszeichen und amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen des Königreiches Dänemark

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 121. Kundmachung: Staatliche Hoheitszeichen und amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen des Königreiches Dänemark

Auf Grund des § 6 Abs. 2 Markenschutzgesetz

1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Auswärtige

Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1

des Markenschutzgesetzes 1970 auf staatliche

Hoheitszeichen und amtliche Prüfungs- und

Gewährzeichen des Königreiches Dänemark, die

in einer Liste im Markenregister des Österreichischen

Patentamtes für jedermann zur Einsicht

aufliegen, Anwendung findet.

Durch diese Kundmachung verliert die Kundmachung

des Bundesministeriums für Handel

und Wiederaufbau vom 26. August 1958, BGBl.

Nr. 206, betreffend Hoheitszeichen des Königreiches

Dänemark ihre Wirksamkeit.

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