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121_1975 AT

121. Entschließung des Bundespräsidenten über die Übertragung des Rechtes der Ernennung für bestimmte Kategorien von Reserveoffizieren an den Bundesminister für Landesverteidigung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 121. Entschließung des Bundespräsidenten über die Übertragung des Rechtes der Ernennung für bestimmte Kategorien von Reserveoffizieren an den Bundesminister für Landesverteidigung

Auf Vorschlag der Bundesregierung vom

18. Feber 1975 übertrage ich gemäß § 7 Abs. 2

des Wehrgesetzes, BGBl. Nr. 181/1955, dem Bundesminister

für Landesverteidigung das Recht der

Ernennung von Wehrpflichtigen

a) im Dienstzweig „Offiziere des Generalstabsdienstes

der Reserve" zum Hauptmann des

Generalstabes der Reserve,

b) im Dienstzweig „Offiziere des Intendanzdienstes

der Reserve" zum Hauptmann des

Intendanzdienstes der Reserve,

c) im Dienstzweig „Offiziere des militärmedizinischen

Dienstes der Reserve" zum

Oberleutnantarzt (-veterinär, -apotheker)

und Hauptmannarzt (-veterinär, -apotheker)

der Reserve,

d) im Dienstzweig „Offiziere des Militärseelsorgedienstes

der Reserve" zum Militärkaplan

und Militärkurat der Reserve,

e) im Dienstzweig „Offiziere des höheren

militärtechnischen Dienstes der Reserve"

zum Oberleutnant und Hauptmann des

höheren militärtechnischen Dienstes der

Reserve,

f) im Dienstzweig „Offiziere des Truppendienstes

der Reserve" zum Fähnrich bis einschließlich

Hauptmann der Reserve,

g) im Dienstzweig „Offiziere des technischen

Dienstes der Reserve" zum Fähnrich des

technischen Dienstes bis einschließlich

Hauptmann des technischen Dienstes der

Reserve,

h) im Dienstzweig „Offiziere des Wirtschaftsdienstes

der Reserve" zum Fähnrich des

Wirtschaftsdienstes bis einschließlich Hauptmann

des Wirtschaftsdienstes der Reserve.

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