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121_1960 AT

121. Verordnung: Abänderung der Verordnung über die Neuregelung der Ruhe(Versorgungs)genüsse der ständigen Arbeiter des Hauptmünzamtes, der im Provisionsstand befindlichen Lohnbediensteten der Verwaltung des ehemals hofärarischen und des ehemals für das Haus Habsburg-Lothringen gebundenen Vermögens sowie der Arbeiter der ehemaligen Bundes-Schwefelsäure und chemischen Produktenfabrik in Wien-Heiligenstadt.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 121. Verordnung: Abänderung der Verordnung über die Neuregelung der Ruhe(Versorgungs)genüsse der ständigen Arbeiter des Hauptmünzamtes, der im Provisionsstand befindlichen Lohnbediensteten der Verwaltung des ehemals hofärarischen und des ehemals für das Haus Habsburg-Lothringen gebundenen Vermögens sowie der Arbeiter der ehemaligen Bundes-Schwefelsäure und chemischen Produktenfabrik in Wien-Heiligenstadt.

Auf Grund des § 11 Abs. 2 des Pensionsüberleitungsgesetzes,

BGBl. Nr. 187/1949, wird mit

Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates

verordnet

§ 1. Die Anlagen 1 a, 1 b und 1 c der vorliegenden

Verordnung treten an die Stelle der

Anlagen 1 a, 1 b und 1 c der Verordnung der

Bundesregierung vom 6. März 1952, BGBl.

Nr. 53.

§ 2. Die in den Anlagen 1 a, 1 b und 1 c bestimmten

Ansätze sind für die Bemessung von

Ruhe(Versorgungs)genüssen anzuwenden, die

nach dem 31. Dezember 1959 liegende Zeiträume

betreffen.

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