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121_1958 AT

121. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen durch Belgien.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 121. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen durch Belgien.

Gemäß einer Mitteilung der Königlich Niederländischen

Botschaft in Wien hat das Königreich

Belgien am 24. April 1958 die Ratifikationsurkunde

zum Übereinkommen, betreffend das

Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen vom

1. März 1954 (BGBl. Nr. 91/1957) im Ministerium

für Auswärtige Angelegenheiten der

Niederlande hinterlegt.

Das Übereinkommen wird auf Grund seines

Artikels 28 Abs. 2 am 23. Juni 1958 für das

Königreich Belgien in Kraft treten.

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