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121_1957 AT

121. Kundmachung: Aufhebung einer Bestimmung der Dienstordnung für die Vertragsangestellten der Österreichischen Bundesforste durch den Verfassungsgerichtshof.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 121. Kundmachung: Aufhebung einer Bestimmung der Dienstordnung für die Vertragsangestellten der Österreichischen Bundesforste durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 in Verbindung

mit § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 19. März 1957, V 28/56, den § 10

Abs. 1 der Verordnung der Bundesregierung

vom 4. Oktober 1949, BGBl. Nr. 256, über das

Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsangestellten

der Österreichischen Bundesforste

(Dienstordnung für die Vertragsangestellten der

Österreichischen Bundesforste) als gesetzwidrig

aufgehoben.

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