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120_1994 AT

120. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 120. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Abkommen über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (BGBl. Nr. 41/1960, idF BGBl. Nr. 176/1971, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 352/1991) hinterlegt

Staaten Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

ehemalige

Tschechoslowakei 20. Dezember 1991

Polen 6. Juni 1991

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitnttsurkunde

Slowakei 2. August 1993

Tschechische Republik 30. Juli 1993

Ungarn 29. Juni 1992

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