Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
120_1990 AT

120. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Randnummer 2010 des ADR über die Verpackung von Stoffen der Ziffer 3 (a)der Klasse l a

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 120. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Randnummer 2010 des ADR über die Verpackung von Stoffen der Ziffer 3 (a)der Klasse l a

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das

Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird

kundgemacht

Die Vereinbarung zwischen dem Minister für

Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem

Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich

gemäß Randnummer 2010 des ADR über die

Verpackung von Stoffen der Ziffer 3 (a) der

Klasse 1 a Kundgemacht in BGBl. Nr. 489/1977 wurde mit Schreiben vom 30. November

1989, Zl. DGB 13/3/002, DGB 13/3/066, seitens

des Vereinigten Königreiches widerrufen.

Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft

und Verkehr hat den Eingang des Widerrufes

am 11. Dezember 1989 bestätigt; die Vereinbarung

ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft

getreten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →