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120_1977 AT

120. Verordnung: Festsetzung von Wahltagen für die Hochschülerschaftswahlen 1977

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 120. Verordnung: Festsetzung von Wahltagen für die Hochschülerschaftswahlen 1977

Gemäß § 15 Abs. 2, 3 und 9 des Hochschülerschaftsgesetzes

1973, BGBl. Nr. 309, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 146/1975

werden als Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen

1977 der 11. und 12. Mai 1977 bestimmt.

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