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120_1976 AT

120. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Wolfsberg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 120. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Wolfsberg

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt

wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1976 eine

weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wolfsberg

errichtet.

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