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120_1970 AT

120. Kundmachung: Zeichen des Afrikanisch-Madegassischen Amtes des gewerblichen Eigentums

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 120. Kundmachung: Zeichen des Afrikanisch-Madegassischen Amtes des gewerblichen Eigentums

Auf Grund des § 3 Abs. 1 Z. 1 lit. c des

Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38, in der

Fassung des Bundesgesetzes vom 22. Jänner 1969,

BGBl. Nr. 79, wird kundgemacht, daß folgende

Zeichen des Afrikanisch-Madegassischen Amtes

des gewerblichen Eigentums von der Registrierung

nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen

sind

a) OFFICE AFRICAIN ET MALGACHE

DE LA PROPRIETE INDUSTRIELLE

b) O.A.M.P.I.

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