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120_1968 AT

120. Verordnung: Umlegung von Teilen der Sobother Straße im Bereich der Ortsgemeinden Sankt Oswald ob Eibiswald und Soboth auf die neu hergestellten Straßenstrecken und Auflassung der bisherigen Straßenteile als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 120. Verordnung: Umlegung von Teilen der Sobother Straße im Bereich der Ortsgemeinden Sankt Oswald ob Eibiswald und Soboth auf die neu hergestellten Straßenstrecken und Auflassung der bisherigen Straßenteile als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

Die Teilstrecken der Sobother Straße im Bereich

der Gemeinden Sankt Oswald ob Eibiswald

und Soboth von

1. km 12,175 bis km 12,330,

2. km 12,605 bis km 12,800,

3. km 13,260 bis km 13,305,

4. km 13,750 bis km 13,818,

5. km 14,450 bis km 14,585,

6. km 14,720 bis km 16,045

werden auf die neu hergestellten Straßenstrecken

umgelegt und die bisherigen Straßenteilstücke

als Bundesstraße aufgelassen.

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