120_1961
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120. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Wohnungsbeihilfengesetzes.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 120. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Wohnungsbeihilfengesetzes.
1961_120_0 120. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Wohnungsbeihilfengesetzes.
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Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I.
Das Wohnungsbeihilfengesetz, BGBl. Nr. 229/
1951, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.
Nr. 163/1956, BGBl. Nr. 292/1957, BGBl.
Nr. 90/1960 und BGBl. Nr. 305/1960, wird abgeändert
wie folgt
Im § 3 ist nach der lit. b eine lit. bb folgenden
Wortlautes einzufügen
„bb) Empfänger von Ersatzleistungen an
öffentlich Bedienstete während des
Karenzurlaubes aus Anlaß der Mutterschaft
nach den Bestimmungen des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 98/1961 sowie
Empfänger gleichartiger Leistungen
auf Grund landesgesetzlicher
Vorschriften."
Artikel II.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt rückwirkend mit
1. Jänner 1961 in Kraft.
(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist das Bundesministerium für soziale Verwaltung
betraut.