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120_1961 AT

120. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Wohnungsbeihilfengesetzes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 120. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Wohnungsbeihilfengesetzes.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Wohnungsbeihilfengesetz, BGBl. Nr. 229/

1951, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 163/1956, BGBl. Nr. 292/1957, BGBl.

Nr. 90/1960 und BGBl. Nr. 305/1960, wird abgeändert

wie folgt

Im § 3 ist nach der lit. b eine lit. bb folgenden

Wortlautes einzufügen

„bb) Empfänger von Ersatzleistungen an

öffentlich Bedienstete während des

Karenzurlaubes aus Anlaß der Mutterschaft

nach den Bestimmungen des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 98/1961 sowie

Empfänger gleichartiger Leistungen

auf Grund landesgesetzlicher

Vorschriften."

Artikel II.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt rückwirkend mit

1. Jänner 1961 in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für soziale Verwaltung

betraut.

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