120_1954
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120. Kundmachung: Beitritt Japans zum Genfer Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 120. Kundmachung: Beitritt Japans zum Genfer Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.
1954_120_0 120. Kundmachung: Beitritt Japans zum Genfer Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.
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Nach einer Mitteilung der japanischen Gesandtschaft
in Wien ist Japan dem Genfer Abkommen
zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
vom 26. September 1927, BGBl. Nr. 343/
1930, beigetreten.
Gemäß der gleichen Mitteilung ist der Beitritt
Japans zu diesem Abkommen am 11. Oktober
1952 wirksam geworden.