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120_1954 AT

120. Kundmachung: Beitritt Japans zum Genfer Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 120. Kundmachung: Beitritt Japans zum Genfer Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.

Nach einer Mitteilung der japanischen Gesandtschaft

in Wien ist Japan dem Genfer Abkommen

zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

vom 26. September 1927, BGBl. Nr. 343/

1930, beigetreten.

Gemäß der gleichen Mitteilung ist der Beitritt

Japans zu diesem Abkommen am 11. Oktober

1952 wirksam geworden.

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