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120_1953 AT

120. Verordnung: Verbot gesundheitsschädlicher Schwangerschaftsverhütungsmittel.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 120. Verordnung: Verbot gesundheitsschädlicher Schwangerschaftsverhütungsmittel.

Auf Grund des § 2 Abs. 2 und 4 des Gesundheitsschutzgesetzes,

BGBl. Nr. 163/1952, wird

im Einvernehmen mit dem Bundesministerium

für Handel und Wiederaufbau verordnet

Die Herstellung, die Ein- und Ausfuhr, der

Vertrieb und die Anwendung der nachstehend

bezeichneten gesundheitsschädlichen Schwangerschaftsverhütungsmittel

werden verboten

1. Mutterrohre (für sich allein oder in Verbindung

mit Spritzen, Irrigatoren usw.), sofern

sie nicht einen Durchmesser von mindestens

10 mm besitzen und mit einem abgerundeten

oder olivenartig erweiterten Mundstück mit

mindestens sechs Öffnungen versehen sind;

2. Intrauterinpessare jeder Art, auch Steriletts

und Silkwormpessare.

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