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11_1995 AT

11. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung der Beschußzeichen für Handfeuerwaffen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 11. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung der Beschußzeichen für Handfeuerwaffen

Nach Mitteilungen der belgischen Regierung ist die Russische Förderation dem Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen (BGBl. Nr. 269/1971, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 97/1991) mit Wirksamkeit vom 3. November 1994 beigetreten und haben die Slowakei und die Tschechische Republik erklärt, sich rückwirkend mit 1. Jänner 1993 weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten.

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