11_1995
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11. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung der Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 11. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung der Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
1995_11_0 11. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung der Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
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Nach Mitteilungen der belgischen Regierung ist die Russische Förderation dem Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen (BGBl. Nr. 269/1971, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 97/1991) mit Wirksamkeit vom 3. November 1994 beigetreten und haben die Slowakei und die Tschechische Republik erklärt, sich rückwirkend mit 1. Jänner 1993 weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten.