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11_1959 AT

11. Kundmachung: Ratifikation des Welturheberrechtsabkommens und seiner Zusatzprotokolle Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 durch Irland, Beitritt Liechtensteins zum Welturheberrechtsabkommen und seinen Zusatzprotokollen Nr. 1 und Nr. 2 und die Ratifikation der Zusatzprotokolle Nr. 1 und Nr. 2 durch Argentinien.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 11. Kundmachung: Ratifikation des Welturheberrechtsabkommens und seiner Zusatzprotokolle Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 durch Irland, Beitritt Liechtensteins zum Welturheberrechtsabkommen und seinen Zusatzprotokollen Nr. 1 und Nr. 2 und die Ratifikation der Zusatzprotokolle Nr. 1 und Nr. 2 durch Argentinien.

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der

UNESCO haben folgende weitere Staaten das

Welturheberrechtsabkommen vom 6. September

1952 und seine Zusatzprotokolle Nr. 1, Nr. 2

und Nr. 3, BGBl. Nr. 109/1957, ratifiziert beziehungsweise

sind diesem beigetreten

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